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1.1. Allen Aufträgen, Lieferungen und Leistungen der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH liegen diese AGB zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme von Leistungen oder Waren gelten die AGB als angenommen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, Nebenabreden und Ergänzungen sind nur zulässig und wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1.2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung widerspricht. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH wird bei der Änderungsmitteilung auf die eintretende Genehmigungsfiktion hinweisen.
2.1. Angebote der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH sind freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH den Auftrag des Vertragspartners schriftlich bestätigt.
2.2. Liefer- und Leistungsvereinbarungen werden jeweils schriftlich getroffen. Die Frist der Lieferung und/oder Leistung beginnt mit dem Datum der Bestätigung des Auftrages durch die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH. Der Vertragspartner kann in Fällen der nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH, der höheren Gewalt sowie anderer Ereignisse, die die Lieferung und/oder Leistung verzögern bzw. unmöglich machen, keinen Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Ein Liefer- und/oder Leistungsverzug von mehr als 4 Wochen, den die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH zu vertreten hat, berechtigt den Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag, sofern er dies zuvor schriftlich unter angemessener Nachfristsetzung angekündigt hat.
2.3. Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Vertragspartner zumutbar sind. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, gilt die schriftliche Terminabsprache für Entwicklungs- und Dienstleistungsaufträge als Richttermin.
2.4. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglich übernommener Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
2.5. Der Vertragspartner ist zur Annahme von Teilleistungen verpflichtet, soweit ihm das im Einzelfall zumutbar ist.
2.6. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Als wichtiger Grund zählt insbesondere die Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
2.7. Die Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.8. Die Abtretung etwaiger Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH.
3.1. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise gelten als maßgebend. Gesondert berechnet werden alle Leistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind. Zusätzliche Leistungen, die die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH ohne gesondertes Entgelt anbietet und erbringt, können eingestellt werden, ohne dass den Vertragspartnern hieraus Ansprüche erwachsen.
3.2. Die genannten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben im Lieferland.
3.3. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH ist berechtigt, den vereinbarten Preis gegenüber dem Vertragspartner anzupassen, sofern sich die Preise anderer Unternehmen erhöhen, die die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH zur Erbringung der dem Vertragspartner gegenüber geschuldeten Leistung nutzt.
3.4. Bei Ausfällen von Dienstleistungen aufgrund von Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH liegen, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen haftet die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH für Ausfallzeiten auf Schadenersatz unter Berücksichtigung des §7 der AGB nur, wenn sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Tag erstreckt.
4.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Lieferungen und/oder Leistungen behält sich die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH das Eigentum an erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen vor. Die Zahlung gilt am Tag der Gutschrift auf dem Konto der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH als erfolgt.
4.2. Wird eine Forderung der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH nicht rechtzeitig beglichen, kann die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH jede weitere Lieferung und/oder Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für bisher erbrachte Lieferungen und/oder Leistungen in einem Betrag fällig stellen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.3. Kommt ein Vertragspartner mit einem nicht unerheblichen Zahlungsbetrag in Verzug, ist die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Netzwerk-Zugang bzw. das WWW-Angebot bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zu sperren.
4.4. Gegen Forderungen der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
5.1. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt frei von wesentlichen Mängeln. Ein Ausschluss jeglicher Fehler einer Software unter allen Anwendungsbedingungen ist nach dem Stand der Technik regelmäßig nicht möglich.
5.2. Die Zusicherung von Eigenschaften durch die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH ist nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt.
5.3. Offensichtliche Mängel sind der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich ein Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt, ist er der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Mängelanzeige soll eine genaue Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie des Liefer- oder Übergabescheines enthalten. Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige, so gilt die Lieferung und/oder Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist der Vertragspartner mit etwaigen Sachmängelgewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
5.4. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH gibt etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen von Herstellern in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne selbst dafür einzustehen.
5.5. Die Abtretung etwaiger Mängelgewährleistungsansprüche an Dritte ist ausgeschlossen.
5.6. Die Kosten eines unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangens, insbesondere der Behebung einer Störung, die der Vertragspartner zu verantworten hat, trägt der Vertragspartner.
6.1. Die Vertragspartner und deren Erfüllungsgehilfen werden Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich behandeln und vor unbefugter Kenntnisnahme Dritter schützen, sofern sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind. Ausgenommen sind Unterlagen und Informationen, die dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren oder allgemein zugänglich sind.
6.2. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH hält die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes ein. Gespeicherte Daten werden nur den dafür zuständigen Personen offenbart. Der Vertragspartner ist einverstanden, dass persönliche Daten und Informationen gespeichert werden, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
6.3. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH darf die Bestandsdaten des Vertragspartners („Vertragspartner“ ist „Kunde“ im Sinne des Telekommunikationsgesetzes [TKG] und „Bestandsdaten“ hat die gleiche Bedeutung wie im TKG verwendet) verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Vertragspartners, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist und der Vertragspartner nicht widersprochen hat.
6.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die im Rahmen des erteilten Auftrages von der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH gefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen nur für eigene Zwecke zu nutzen. Die genannten Unterlagen dürfen Dritten nur nach schriftlicher Zustimmung durch die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH zugänglich gemacht werden. Urheber- und sonstige Schutzrechte verbleiben bei der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH.
7.1. Die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten unabhängig davon, auf welche vertragliche oder außervertragliche Anspruchsgrundlage ein Schadenersatzanspruch gestützt werden kann.
7.2. Unberührt bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen in anderen Bestimmungen dieser AGB und/oder in Individualvereinbarungen.
7.3. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH haftet für jede, ihr zurechenbare schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
7.4. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH haftet ferner für jede, ihr zurechenbare schuldhafte Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
7.5. Im Übrigen ist die Haftung der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
7.6. Die Haftung der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH für Sachschäden ist dem Umfang nach begrenzt auf den üblicherweise bei der Verwirklichung des branchentypischen Risikos entstehenden Schaden. Sie haftet nicht für atypische mittelbare- oder Folgeschäden.
7.7. Soweit die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit anbietet, gilt die gesetzliche Haftungsbegrenzung des § 44 a Telekommunikationsgesetz (TKG) für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden.
7.8. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH haftet nicht für im Netzwerk befindliche fremde Inhalte, insbesondere nicht für deren Vollständigkeit und/oder Richtigkeit, deren Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen und/oder deren Freiheit von Rechten Dritter.
7.9. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf den Übertragungswegen beauftragter Carrier eingetreten, gelten die im Verhältnis zwischen diesem Carrier (Anbieter von Netzwerk- und Leitungskapazitäten) und der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH gegenüber dem Vertragspartner entsprechend.
8.1. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH zu deren Vertragspartnern oder Dritten, einschließlich etwaiger Rechtsnachfolger findet deutsches Recht Anwendung.
8.2. Erfüllungsort sind die Geschäftsräume der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH in Rostock.
8.3. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus der Vertragsbeziehung mit der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH oder im Zusammenhang mit dieser entstehen, ist Rostock. Für Ansprüche gegen die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.
8.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die den wirtschaftlich oder inhaltlich gewollten Interessen der Vertragspartner am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.
I Netzwerk-Zugangsnummern (IP-Adressen) und Domain-Namen
9.1. Die Rechte an den Zugangsnummern für das Netzwerk der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH, die für den Vertragspartner eingerichtet werden, verbleiben bei der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH. Ebenso verbleiben die Rechte an Namen für solche Sub-Domains bei der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH, die innerhalb der von der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH gehaltenen eigenen Domains für den Vertragspartner eingerichtet werden.
9.2. Wird für den Vertragspartner ein eigener Domain-Name im Internet bei der zuständigen Einrichtung reserviert oder registriert, ist der Vertragspartner Inhaber dieses Namens mit allen damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten. Es gelten die Regelungen des jeweiligen Top Level Domain Verwalters.
9.3. Verletzt der Vertragspartner mit der Wahl und anschließenden Nutzung eines Namens für eine Domain und/oder Sub-Domain Rechte Dritter, hat er die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH von sämtlichen aus dieser Rechtsverletzung resultierenden Ansprüchen freizustellen sowie sämtliche Kosten zu tragen, die der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH im Zusammenhang mit der Behauptung oder Geltendmachung einer solchen Rechtsverletzung entstehen.
II E-Mail
9.4. Ein Vertragsverhältnis über die Erbringung des E-Mail-Dienstes kommt zustande, wenn dem Vertragspartner auf dessen Antrag ein E-Mail-Account nebst E-Mail-Adresse, Zugangskennung und Passwort gewährt wird.
9.5. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH bietet dem Vertragspartner insbesondere die Möglichkeit, eigene E-Mail zu versenden sowie über den eingerichteten E-Mail-Account unter der vergebenen E-Mail-Adresse zu empfangen. Die für den Vertragspartner eingehenden E-Mail werden zum Abruf durch den Vertragspartner bereitgehalten.
9.6. Die Verpflichtung der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH zur Speicherung eingehender E-Mail ist auf eine Zeitdauer von 60 Tagen begrenzt. Nach diesem Zeitpunkt ist die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH zur Löschung berechtigt. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der maximale Speicherplatz für den Vertragspartner 30 MB. Bei einer Überschreitung behält sich die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH das Recht vor, keine neue E-Mail anzunehmen. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH behält sich ferner vor, die Annahme von E-Mail zum Versand oder Empfang zurückzuweisen, wenn diese eine Größe von mehr als 5 MB erreichen oder auf andere Weise die gleichmäßige Bereitstellung von Kapazitäten für alle Vertragspartner gefährdet erscheint (z. B. begründeter Verdacht der Versendung von Massenmail, Werbesendungen, Kettenbriefen oder „Junk-Mail“).
9.7. Die Übertragung einer E-Mail im Internet erfolgt durch weitere Vermittlungsrechner im Internet, zu denen die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH regelmäßig keine unmittelbaren Leistungs- oder Vertragsbeziehungen unterhält. Für die Übertragung einer E-Mail kann die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH deshalb keine Verantwortung übernehmen. Empfangs- und Lesebestätigungen erfolgen nicht.
9.8. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass er für den Inhalt der von ihm verfassten E-Mail ausschließlich selbst nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich ist.
9.9 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass zu seinem eigenen Schutz sowie zum Schutz der Systeme der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH alle E-Mail auf die Freiheit von Viren mittels eines automatisierten Verfahrens oder im Einzelfall überprüft werden können. Ein Anspruch auf Prüfung oder eine Erfolgsgarantie besteht aufgrund der technischen Besonderheiten von Viren, insbesondere wegen der fortlaufenden Weiterentwicklung und Änderung nicht. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Bestimmungen und wird den Inhalt der E-Mail nicht auswerten.
III Betrieb von WWW Servern und Serverhousing
9.10. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH versetzt den Vertragspartner technisch in die Lage, einen WWW Server im Internet zu betreiben bzw. stellt Infrastruktur und Internet für den Betrieb eines Servers im Datacenter bereit (Serverhousing).
9.11. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass er selbst in vollem Umfang nach den allgemeinen Gesetzen für die eingestellten Inhalte verantwortlich ist.
9.12. Der Vertragspartner sichert zu, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalte einzustellen und die Rechte Dritter zu beachten. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten stellt der Vertragspartner die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH von der Haftung im Innenverhältnis frei.
9.13. Der Vertragspartner hat durch geeignete technische Vorkehrungen oder in sonstiger, gleich geeigneter Weise zu gewährleisten, dass die Übermittlung an oder die Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer von solchen Inhalten ausgeschlossen ist, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdeten Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.
9.14. Die GECKO GmbH behält sich vor, Angebote mit rechtswidrigen und/oder sittenwidrigen Inhalten sowie solche Angebote, durch die die Moralvorstellungen oder das Ansehen der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH gefährdet erscheinen, unmittelbar zu sperren und das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere von Schadensersatz bleibt vorbehalten.
10.1. Das von der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH zur Verfügung gestellte Netz weist über das Vertragsjahr gemessen eine mittlere Verfügbarkeit von 97,5 % auf. Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind vorher angekündigte Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sowie Übertragungsprobleme, die zu Lasten anderer Netzbetreiber gehen und solche Einschränkungen oder Unterbrechungen des Telekommunikationsdienstes, die in Folge höherer Gewalt, etwaiger Arbeitskampfmaßnahmen oder wegen der Beachtung behördlicher Anordnungen auftreten können.
10.2. Bei Störungen im Kommunikationsnetz der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH beträgt die Reaktionszeit bis zum Beginn der Störungsbeseitigung maximal 2 Stunden.
10.3. Soweit Wartungsarbeiten notwendig sind, wird ein Servicefenster jeweils dienstags von 6:00 bis 8:00 Uhr eingerichtet. Während des Servicefensters kann es zu Betriebsbeeinträchtigungen kommen.
10.4. Die Telekommunikationsleistungen der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH beruhen wesentlich auf der Bereitstellung von Übertragungswegen nationaler und internationaler Carrier (Anbieter von Netzwerk- und Leitungskapazitäten). Leistungen der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH stehen insofern unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sowie der Verfügbarkeit und Qualität dieser Übertragungswege.
10.5. Das Recht zur Nutzung des Netzzugangs und der sonstigen Leistungen der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH ist auf den Vertragspartner selbst und auf die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter und Berater im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit für den Vertragspartner beschränkt. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass nur die vorgenannten Nutzungsberechtigten den Netzzugang und die sonstigen Leistungen der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH nutzen. Passwörter sind geheim zu halten und ihre Änderung zu veranlassen, sofern sich herausstellt oder der Verdacht besteht, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis von ihnen erlangt haben.
10.6. Nutzen Dritte befugt oder unbefugt die Leistungen der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH, trägt der Vertragspartner die hiermit verbundenen Kosten, es sei denn, er hat die Nutzung durch Dritte nicht zu vertreten.
10.7. Der Vertragspartner hat jede missbräuchliche und widerrechtliche Nutzung des ihm eingeräumten Netzwerk-Zugangs zu unterlassen. Werden von dem zur Verfügung gestellten Netzwerk-Zugang Rechtsvorschriften und/oder Rechte Dritter verletzt, hält der Vertragspartner die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH von sämtlichen aus dieser Rechtsverletzung resultierenden Ansprüchen frei. Der Vertragspartner hat sämtliche Kosten zu tragen, die der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH im Zusammenhang mit der Behauptung oder Geltendmachung einer solchen Rechtsverletzung entstehen.
10.8, Rechtswidrige Handlungen des Vertragspartners im Zusammenhang mit der Netzwerknutzung sowie die missbräuchliche Nutzung des Netzwerkzugangs bzw. Netzwerks, die auf die Überlastung der technischen Einrichtungen abzielen, berechtigen die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH zur Sperrung des Angebots sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere von Schadensersatz bleibt vorbehalten.
11.1. Werden dem Vertragspartner im Rahmen der mit der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH vereinbarten Dienstleistungen Gegenstände, insbesondere technische Einrichtungen oder Systeme (Hardware, z.B. Router oder Netzinfrastruktur) überlassen, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen, soweit keine schriftliche einzelvertragliche Abrede getroffen worden ist.
11.2. Sämtliche Gegenstände verbleiben im Eigentum der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH. Der Vertragspartner übt den Besitz für die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH aus. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH bleibt mittelbare Besitzerin. Der Vertragspartner erhält ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an den überlassenen Gegenständen und/oder Systemen. Der Betrieb erfolgt auf eigene Kosten und auf Gefahr des Vertragspartners.
11.3. Das Nutzungsrecht des Vertragspartners endet spätestens mit der Beendigung des zugrundeliegenden Leistungsverhältnisses. Im Falle der Beendigung des Nutzungsverhältnisses sind die überlassenen Einrichtungen und/oder Systeme der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH unverzüglich in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Sämtliche für die Rückgabe erforderlichen Handlungen (technische Einstellungen, Abgabe von Willenserklärungen, „Freigabeerläuterungen“ usw.) wird der Vertragspartner vornehmen. Die Kosten der Rückgabe trägt der Vertragspartner.
12.1. Ergänzend gelten die den Lieferungen beiliegenden Lizenz- u.a. Bedingungen des Herstellers.
12.2. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH ist berechtigt, die Kaufsache von jedem europäischen Ort aus an den Vertragspartner zu versenden. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt der GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH überlassen. Die Lieferung der Kaufsache erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners.
13.1. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH erhält vom Vertragspartner rechtzeitig vor der Auftragsdurchführung sämtliche für die Herstellung des Werkes erforderlichen Unterlagen, Dokumente und Informationen.
13.2. Die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH setzt den Vertragspartner über sämtliche mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende Vorgänge unverzüglich in Kenntnis.
13.3. Kommt der Vertragspartner der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, oder kommt er mit der Annahme der Leistung in Verzug, ist die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH zur Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall kann die GECKO Gesellschaft für Computer- und Kommunikationssysteme mbH die volle Vergütung verlangen; sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
13.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das vertragsmäßige Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Dem Vertragspartner stehen bei Abnahme trotz eines beanstandeten unwesentlichen Mangels die Gewährleistungsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. § 7 der AGB bleibt unberührt.
GECKO ist ein professioneller Anbieter von maßgeschneiderten Software- und IT-Lösungen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Digitalen Transformation und auf dem Weg in die Cloud.